Der gewählte Wortlaut «[…] Ihr Darlehen von CHF 1.5 Mio, das noch nicht zurückbezahlt ist, ist nicht mehr sichergestellt» sowie «Ohne ihren Gegenbericht erachte ich die Angelegenheit für mich als Treuhänder somit als erledigt» zeigt, dass der Beschuldigte gewusst haben muss, dass er sich für die Herausgabe der Schuldbriefe nicht mit den Aussagen von E.________ begnügen durfte, sondern vielmehr das Einverständnis des Beschwerdeführers – dessen finanzielle Sicherung verloren ging – hätte erhältlich machen sollen.