«Dieser ist aber noch unsicher und wird bei Erfolg mit der Summe von CHF 125'000.-- verrechnet.» Der Beschwerdeführer habe also gemäss Vereinbarung bei vollständiger Zahlung von CHF 1.25 Mio. auf seine Pfandrechte verzichtet. Überwiesen erhalten habe er – im Übrigen durch Anweisung des Beschuldigten selbst – nur CHF 1.125 Mio. Mit dem Einverständnis zur Teilzahlung sei kein Verzicht auf die Pfandrechte verbunden gewesen.