Der Beschuldigte habe die Schuldbriefe allerdings herausgegeben, weil E.________ die Finanzierung eines Bauprojekts seiner Gesellschaft J.________ SA habe sichern wollen. Einziges Ziel sei es gewesen, E.________ beziehungsweise seiner Gesellschaft einen wirtschaftlichen Vorteil zu verschaffen, womit die Bereicherungsabsicht vorliege.