5 Vermögensschaden vor Augen gehabt, wenn er im E-Mail darauf hinweise, dass das Darlehen noch nicht zurückbezahlt und jetzt nicht mehr sichergestellt sei. Der drohende Vermögensschaden und das fehlende Einverständnis habe sich umso stärker aufgedrängt, als das Darlehen gemäss Darlehensvertrag und Pfand- und Hinterlegungsvertrag – vom Beschuldigten selbst verfasst – ursprünglich bis zum 30. September 2012 hätte zurückbezahlt sein müssen. Dies sei am 22. beziehungsweise 23. November 2012 noch nicht geschehen, was der Beschuldigte gewusst habe.