Scheinbar seien zwischen den projektbeteiligten Herren E.________ und C.________ beziehungsweise deren Gesellschaften sodann Streitereien wegen Baumängeln an dem früheren Bauprojekt in G.________ entstanden, mit Rückbehalt von Werklohnguthaben als Folge. Daraufhin habe sich der Beschwerdeführer erinnert, kein schriftliches Einverständnis zur Herausgabe der Schuldbriefe gegeben zu haben. Durch Anwälte habe er Druck auf den Beschuldigten ausüben lassen und ihm mit zivil-, straf- und aufsichtsrechtlichen Massnahmen gedroht, um dadurch vom Beschuldigten Geld zu erhalten, welches E.________ zurückbehalten habe.