4 verständnis des Hinterlegers. Eine mündliche Anweisung oder eine sich aus den dem Beschuldigten bekannten Zusammenhängen um das Projekt G.________ ergebende Ableitung sei ausreichend, um im Interesse aller Beteiligten die Schuldbriefe herauszugeben. Mit der Absprache sei der Beschuldigte nicht mehr zur Verwahrung verpflichtet gewesen. Er habe durch die Herausgabe weder eine strafrechtliche noch eine zivilrechtliche Verfehlung begangen. Die Herausgabe im Vertrauen auf die Aufforderung durch E._