Um die Finanzierung des Bauprojekts zu ermöglichen, seien die Schuldbriefe benötigt worden. Deren Auslieferung an die F.________ Bank sei zum Vorteil beider Parteien und entsprechend mit deren einvernehmlicher Absprache erfolgt. Infolgedessen habe der Beschuldigte dies per E-Mail sicherheitshalber bestätigt. Der zwischen den Parteien abgeschlossene Pfand- und Hinterlegungsvertrag verlange nicht ausdrücklich ein schriftliches Ein-