_ AG mit dem Beschwerdeführer als alleinigem Mitglied des Verwaltungsrates als Totalunternehmerin durchgeführt worden. Der vom Beschwerdeführer am 5. Juli 2012 unterzeichnete Totalunternehmervertrag habe durch E.________ erst gegengezeichnet werden können, als die Finanzierung klar gewesen sei. Die Herren E.________ und C.________ als je wirtschaftlich Alleinberechtigte an den beteiligten Gesellschaften seien in einem partnerschaftlichen Verhältnis mit dem Interesse an der Realisierung des Bauprojekts gestanden. Um die Finanzierung des Bauprojekts zu ermöglichen, seien die Schuldbriefe benötigt worden.