6. In seiner Stellungnahme bringt der Beschuldigte vor, es sei unbestritten und werde durch den Beschwerdeführer bestätigt, dass die Herausgabe der Schuldbriefe an die F.________ erfolgt seien, um das Bauvorhaben in G.________ zu finanzieren. Der Beschwerdeführer müsse vom Ziel der Herausgabe der Schuldbriefe Kenntnis gehabt haben. Das Bauvorhaben sei durch die H.________ AG mit E.________ als alleinigem Mitglied des Verwaltungsrats als Bauherrin und durch die I.________ AG mit dem Beschwerdeführer als alleinigem Mitglied des Verwaltungsrates als Totalunternehmerin durchgeführt worden.