_ sei vorbeigekommen und habe das Geschäft erklärt. Er habe eine Überbauung realisieren wollen und der Beschuldigte habe als Architekt ein Interesse am Projekt gehabt. Er, der Beschwerdeführer, sei deshalb der Meinung gewesen, die Schuldbriefe im Interesse beider Beteiligten der F.________ Bank zugestellt zu haben. Die Aussagen des Beschuldigten seien nachvollziehbar und würden mit E-Mails und Verträgen belegt. Dass er vor der Weiterleitung nicht versucht habe, die Zustimmung des Beschwerdeführers einzuholen, deute darauf hin, dass er auf die Informationen von E.________ vertraut habe. Dabei habe er zwar fahrlässig gehandelt.