__ – verfolgt habe. Selbst wenn sich die Absicht eigener Bereicherung nicht nachweisen lasse, genüge die Bereicherung eines andern: Die Weitergabe habe E.________ für die Finanzierung des Bauvorhabens in G.________ genützt, die er ohne Schuldbriefe nicht erhalten hätte. Davon habe der Beschuldigte gewusst. Schliesslich fehle die Ersatzbereitschaft und -fähigkeit. Der Beschuldigte sei auf die (freiwillige) Rückgabe der Schuldbriefe angewiesen und nicht in der Lage gewesen, aus eigenen Mitteln Ersatz zu leisten.