Er warf ihm vor, die Schuldbriefe am 23. November 2012 entgegen der vertraglichen Verpflichtung herausgegeben zu haben. Daraufhin eröffnete die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau ein Strafverfahren wegen Veruntreuung, eventuell ungetreuer Geschäftsbesorgung. Mit Verfügung vom 16. Februar 2016 stellte der zuständige Staatsanwalt das Verfahren ein. 1.3 Der Beschwerdeführer beantragte mit Beschwerde vom 7. März 2016, die Verfügung vom 16. Februar 2016 sei aufzuheben und die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren gegen den Beschuldigten zur Anklage zu bringen.