2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Den Beschwerdeführenden wird für ihre Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2‘500.00 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - den Beschwerdeführenden, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland, Staatsanwalt I.________ (mit den Akten)