Absatz 3). Eine diesbezügliche Anfrage beim Forensischen Institut Zürich ist mit keinem unverhältnismässigen Aufwand verbunden und für das vorliegende Verfahren relevant. Nicht von vornherein ausgeschlossen ist weiter, ob sich mittels Altersbestimmung auf indirektem Weg (physikalisch-technische Methode) weitere – über die bereits von der G.________ AG erhobenen – Ergebnisse gewinnen lies-