___ AG vorgenommene physikalisch-technische Untersuchung (Altersbestimmung auf indirektem Weg) Hinweise für eine Manipulation bestehen (u.a. unterschiedliche Reliefspuren, Verwendung unterschiedlich einfärbender Kugelschreiber). Die Staatsanwaltschaft hat diese Hinweise zu Unrecht als nicht nachvollziehbar erklärt. Den Antrag auf Einholen eines weiteren Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft mit der Begründung abgelehnt, dass das Feststellen einer nachträglichen Verfälschung unmöglich sei. Ob ein zusätzliches Gutachten tatsächlich keine weiteren sachdienlichen Ergebnisse mehr liefern kann, kann die Beschwerdekammer nicht beurteilen.