6. Für die Beurteilung der Frage, ob die Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 (X1) gefälscht sein könnte, mit der Folge, dass strafbares Verhalten nicht ausgeschlossen wäre, sind die Ergebnisse der kriminaltechnischen Untersuchungen relevant. Dazu ist Folgendes festzuhalten: Die G.________ AG gelangte in ihrem Bericht vom 2. Februar 2016 zum Schluss, dass es sich beim Dokument X1 mit hoher Wahrscheinlichkeit um ein manipuliertes bzw. verfälschtes, d.h. nicht vollumfänglich in guten Treuen erstelltes Dokument handle.