Dieses Vorgehen ist nicht rechtens (vgl. Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 16 406 - 410 vom 13. Dezember 2016). Beabsichtigt die Staatsanwaltschaft in der Einstellungsverfügung ein Abstellen auf Aussagen und damit die Verwertung eines Beweismittels, so hat sie sicherzustellen, dass dieses korrekt erhoben worden ist. Im Fall von durch die Polizei originär durchgeführten Einvernahmen bedeutet dies, dass die Einvernahmen unter Gewährung der Parteirechte zu wiederholen sind. Dies wurde vorliegend nicht gemacht. Die Aussagen von D.______