Im Zusammenhang mit der Näherbaurechtserteilung vom 23. Juni 2011 wurde von den Näherbaurechtsgebern ein Bauplan unterzeichnet, der indessen keine Angaben zur Raumaufteilung enthielt. Ein entsprechendes Pendant bzw. ein unterzeichneter Bauplan lässt sich in Bezug auf die Näherbaurechtserteilung vom 4. April 2011 den Akten nicht entnehmen. Verwiesen wurde dannzumal lediglich auf «eingesehene Pläne vom 28. März 2011».