Diese Analyse gibt indessen keine Auskunft darüber, ob die Ergänzung «Sitzplatz gedeckt» nach der Unterzeichnung durch die Beschwerdeführerin 2 erfolgte oder nicht. Ebenso nicht geklärt ist die Frage, ob der Beschwerdeführerin 2 Baupläne gezeigt worden sind, aus denen die Raumaufteilung der fraglichen Nebenbaute ersichtlich gewesen wäre. Im Zusammenhang mit der Näherbaurechtserteilung vom 23. Juni 2011 wurde von den Näherbaurechtsgebern ein Bauplan unterzeichnet, der indessen keine Angaben zur Raumaufteilung enthielt.