8 auf indirektem Weg sei die G.________ AG zum Ergebnis gelangt, dass die Einträge «Sitzplatz gedeckt» nicht im gleichen Schreibakt wie der Eintrag «Autounterstand und Abstellkammer» erstellt worden seien. Die Herleitung dieses Ergebnisses sei zwar nachvollziehbar und schlüssig, gebe aber keine Auskunft darüber, ob die Ergänzung «Sitzplatz gedeckt» nach der Unterzeichnung durch die Beschwerdeführerin 2 erfolgt sei oder nicht, was für die Frage der Urkundenfälschung ausschlaggebend wäre.