Weshalb die entsprechenden Ausführungen falsch sein sollen, werde von der Staatsanwaltschaft nicht gesagt. Die Staatsanwaltschaft wäre bei dieser Ausgangslage gehalten gewesen, ein weiteres Gutachten – z.B. beim renommierten und unverdächtigen forensischen Institut Zürich – in Auftrag zu geben. Mit einem solchen könnte beispielsweise anhand der Altersbestimmung auf indirektem Weg geklärt werden, ob von verschiedenen theoretisch denkbaren Möglichkeiten einer in mehreren Zeitetappen erstellten Urkunde diejenige der nachträglichen Verfälschung wahrscheinlicher bzw. naheliegender wäre.