Nach Erhalt des Berichtsrapports der Kantonspolizei vom 8. April 2016 eröffnete die Staatsanwaltschaft am 12. Mai 2016 ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft, stellte aber gleich am nächsten Tag die Verfahrenseinstellung in Aussicht und setzte Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen. Die Beschwerdeführerenden beantragten am 15. Juli 2016, es sei ein Obergutachten zur Frage der Urkundenfälschung (Hineinkopieren der Unterschrift) und -verfälschung (Überprüfung der zeitlichen Entstehungsabfolge der erwähnten Bauvorhaben, insbesondere in Form einer Altersbestimmung auf indirektem Weg) in Auftrag zu geben. Ausserdem sei D.___