Ausserdem sei sowohl auf dem Dokument X1 (4. April 2011), wie auch auf dem Dokument X3 (23. Juni 2011) die Druckspur «Original Bauverwaltung» feststellbar, was bedeute, dass die Schriftspur «Original Bauverwaltung» erstellt worden sei, als die beiden Schriftträger X1 und X3 direkt oder indirekt als Unterlage gedient hätten. Nach Erhalt des Berichtsrapports der Kantonspolizei vom 8. April 2016 eröffnete die Staatsanwaltschaft am 12. Mai 2016 ein Verfahren gegen unbekannte Täterschaft, stellte aber gleich am nächsten Tag die Verfahrenseinstellung in Aussicht und setzte Frist, um weitere Beweisanträge zu stellen.