Berichtsrapport der Kantonspolizei Bern vom 8. April 2016, S. 2). Da sich sämtliche Parzellen in der blauen Gefahrenzone (Hochwasser) befinden, wurde D.________ im Baubewilligungsverfahren die Auflage erteilt, ein Naturgefahrengutachten beizubringen. Gestützt auf den Bericht der F.________ AG vom 6. Juni 2011 musste das Bauvorhaben angepasst werden (Mauer mit einer Höhe von 30 cm, welche gleichzeitig Fundament für die Nebenbaute sein sollte, und Grenzabstand zwischen 0.71 m und 0.95 m).