2. Der relevante Sachverhalt lässt sich gestützt auf die Akten wie folgt zusammenfassen: Mit Gesuch vom 23. März 2011 beantragte D.________ für den Bau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle in J.________ Gbbl.-Nr.________ eine Baubewilligung. Für sein Bauvorhaben bzw. die vorgesehene Nebenbaute benötigte er Näherbaurechtserteilungen der Nachbarschaften, konkret von der Beschwerdeführerin 2 und E.________. Die Beschwerdeführerin 2 war damals Alleineigentümerin der Parzellen J.________ Gbbl.-Nrn.