1. Am 18. März 2015 erstattete A.________ bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Oberland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Strafanzeige gegen unbekannte Täterschaft wegen Verdachts einer Urkundenfälschung im Zusammenhang mit einem Näherbaurecht. Nach erfolgten polizeilichen Ermittlungen und der Eröffnung einer Strafuntersuchung gegen unbekannte Täterschaft am 8. April 2016 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren am 5. Dezember 2016 ein (Genehmigung durch den leitenden Staatsanwalt: 13. Dezember 2016). Dagegen erhoben A.________ und C.___