7 stimmen, dass er hierzu keinen formellen Antrag gestellt hatte. Dennoch führt er in der Beschwerdeschrift wenig missverständlich aus: «Die Lokalisation lässt sich durch einen Augenschein der Parteien ohne weiteres verbindlich fest stellen. […] Wo dass die Einfahrt […] beginnt, die Grenze zwischen Strasse, Strassenrand und Privatgrundstücken etc. sind unklar, was aber ohne weiteres durch einen Augenschein zu beheben ist.