6 vorsichtigkeit nicht bedenkt oder darauf nicht Rücksicht nimmt. Pflichtwidrig ist die Unvorsichtigkeit, wenn der Täter die Vorsicht nicht beachtet, zu der er nach den Umständen und nach seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet ist (Art. 12 Abs. 3 StGB). Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung setzt ein Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung voraus, dass der Täter den Erfolg durch Verletzung einer Sorgfaltspflicht verursacht hat.