4 fragt würden. Überdies habe er seine Sicht gegenüber der Beschwerdekammer darlegen können. Aufgrund der vorhandenen Beweismittel habe die Staatsanwaltschaft auf eine Befragung des Beschwerdeführers verzichten dürfen. Dass er nicht im Beisein des Beschuldigten befragt worden sei, ändere nichts an der Verwertbarkeit der Aussagen, zumindest solange nicht der Beschuldigte eine erneute Befragung des Beschwerdeführers verlange. 5.1.2 Der Beschwerdeführer bringt weiter vor, die Frage des Zeitpunkts, wann der Chauffeur mit dem Wagen der Firma E._____