Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit betrage 50 km/h. Es sei einem Sattelschlepper an dieser Stelle möglich gewesen, mit unverminderter Geschwindigkeit bis zu 50 Zentimeter rechts neben die Strasse zu fahren – beispielsweise um einem entgegenkommenden Fahrzeug auszuweichen – ohne dabei extreme Fahrmanöver zu vollführen oder gar Schaden zu nehmen. Eine unbemerkte Kollision mit einer sich ausserhalb des Strassenraums befindlichen Abschrankung sei denkbar.