3 mehr klären. Zentral sei die Feststellung, dass die Strasse im Baustellenbereich durch einen minimal erhöhten Randstein – welcher bereits von Personenwagen ohne Weiteres in spitzem Winkel und ohne die Fahrt zu verlangsamen überrollt werden könne – begrenzt werde. Seitlich anschliessend folge ein Hartbelagsplatz respektive eine Einfahrt ohne weitere Abgrenzung. Die signalisierte Höchstgeschwindigkeit betrage 50 km/h.