Das Team um Strassenmeister A.________ habe am 17. Juni 2013, nach seinen Angaben zwischen 14:00 Uhr und 15:30 Uhr, die Baustellenabschrankung entfernt, den Bereich des fehlenden Asphalts mit Kies aufgefüllt, den Schacht mit einem Holzbrett zugedeckt und eine Planie darüber gelegt. Soweit könne der Sachverhalt als erstellt gelten. Damit sei klar, dass eine strafrechtliche Verantwortlichkeit der Gemeinde, ihrer Mitarbeiter oder des beauftragten Bauunternehmens nicht gegeben sein könne, da diese keinen Einfluss auf die Vorgänge gehabt hätten.