Strasse zu grösseren Verkehrsbehinderungen geführt hätte. Die Arbeiten seien – nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Strasseninspektorats – entweder unter der Aufsicht von oder eigenhändig durch Strassenmeister A.________ ausgeführt worden. Weder die Gemeinde S.________ noch die I.________ AG seien in die Planung oder die Ausführung der Rückversetzung der Baustellenabschrankung involviert gewesen. Das Team um Strassenmeister A.___