___ AG weitergegeben. Diese sei jedoch aufgrund terminlicher Probleme nicht in der Lage gewesen, den Auftrag vor dem 18. Juni 2013 auszuführen. Daraufhin hätten Mitarbeiter des kantonalen Strasseninspektorats entschieden, die Arbeiten in Eigenregie durchzuführen, da die Baustelle in ihrem damaligen Zustand kein Kreuzen ermöglicht habe, und eine wechselseitige Verkehrsführung während der Sperrung der Kantonsstrasse und der damit verbundenen Umleitung über die F.________ Strasse zu grösseren Verkehrsbehinderungen geführt hätte.