b. Einvernahme der beiden «LKW-Chauffeure» der E.________ AG; c. Einvernahme von G.________; d. Einvernahme von A.________; e. Einholung eines Kurzgutachtens des UTD bezüglich der Energieübertragung eines 40t- Sattelschleppers auf einen Gummisockel; 3. Der Beschwerdeführer sei für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren angemessen zu entschädigen.