9. Im Ergebnis ist die Beschwerde abzuweisen. Die Verfahrenskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 428 Abs. 1 StPO). Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ für das Beschwerdeverfahren wird durch das urteilende Gericht im Endentscheid festzusetzen sein (Art. 135 Abs. 2 StPO). 9 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Der Antrag auf Edition der Haftakten im Verfahren gegen D.________ wird abgewiesen.