Drittens besitzt er einen fundamental anderen Aufenthaltstitel (abgewiesener Asylantrag) in der Schweiz respektive im Schengen-Raum als seine dänische Frau, wobei nicht einmal der zivilrechtliche Status dieser Ehe abschliessend geklärt ist. Und viertens wirken sich seine mehrfachen Reisen nach Pakistan im letzten Jahr sowie der Verdacht, dass er in diesem Land eine Familie hat, aus strafprozessualer Sicht negativ für ihn aus.