1. 1.1 A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) befindet sich seit dem 21. Juli 2016 in Untersuchungshaft. Mit Entscheid vom 27. Dezember 2016 des Kantonalen Zwangsmassnahmengerichts (nachfolgend: Zwangsmassnahmengericht oder Vorinstanz) wurde diese erneut verlängert bis am 20. Februar 2017. 1.2 Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 28. Dezember 2016 Beschwerde und beantragte, dass der Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts aufzuheben und er per sofort aus der Haft zu entlassen sei; unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. Ausserdem stellte er unter III. 1. den Antrag, es seien die ‹Haftakten D.________› zu edieren.