GRIESSER, Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung, 2. Aufl. 2014, N. 4 zu Art. 417 StPO; SCHMID, Handbuch des Schweizerischen Strafprozessrechts, N. 1762). 4.2 Vorliegend reichte der Beschwerdeführer, amtlicher Verteidiger des Verurteilten, im Anschluss an ein – wegen erneuten unentschuldigten Fernbleibens an der Gesuchsverhandlung – abgelehntes Gesuch um neue Beurteilung eines Abwesenheitsurteils nicht nur Beschwerde ein, sondern stellte gleichzeitig ein erneutes Gesuch um neue Beurteilung.