2 führung legitimiert (Art. 382 Abs. 1 StPO). Auf die form- und fristgerechte Beschwerde ist einzutreten. 3. Gemäss angefochtenem Entscheid hielt das Regionalgericht eine Kostenauflage an den amtlichen Verteidiger gestützt auf Art. 417 StPO für gerechtfertigt, weil diesem als Rechtsanwalt bei Beachtung minimaler Sorgfaltspflichten auf Anhieb erkennbar gewesen wäre, dass im Anschluss an ein abgelehntes Gesuch um neue Beurteilung im Sinn von Art. 369 Abs. 4 StPO nicht ein erneutes Gesuch um neue Beurteilung eingereicht werden könne.