November 2016 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern Beschwerden ein (Verfahren BK 16 456). Darin machten sie geltend, dass gesundheitliche Beschwerden und eine Hospitalisation am Verhandlungstag es dem Beschwerdeführer verunmöglicht hätten, an der Verhandlung zu erscheinen. Am 31. Oktober 2016 reichte der amtliche Verteidiger beim Regionalgericht ein Gesuch um neue Beurteilung im Verfahren PEN 15 555 ein. Auf dieses trat das Regionalgericht mit Verfügung vom 14. Dezember 2016 nicht ein, unter Auflage der Verfahrenskosten an den amtlichen Verteidiger.