Zusätzlich wurde eine ambulante therapeutische Behandlung während und nach dem Strafvollzug angeordnet (Verfahren P01 10 273). Am 10. August 2015 stellte der damalige Verteidiger von A.________ ein Gesuch um neue Beurteilung, worauf das Regionalgericht am 2. Juni 2016 die Parteien zur Gesuchs- und Hauptverhandlung für den 19. und 20. Oktober 2016 vorlud (Verfahren PEN 15 555). Da A.________ am 19. Oktober 2016 nicht zur Verhandlung erschien, schloss das Regionalgericht auf unentschuldigtes Fernbleiben und lehnte das Gesuch um neue Beurteilung – unter Kostenauflage an den Gesuchsteller – ab.