1. Mit Abwesenheitsurteil vom 30. Juli 2015 wurde A.________ vom Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) wegen qualifizierten Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, bandenmässig begangen, zu einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 10. August 2007 verurteilt. Zusätzlich wurde eine ambulante therapeutische Behandlung während und nach dem Strafvollzug angeordnet (Verfahren P01 10 273).