Will eine verurteilte Person erreichen, dass der im Gesuchsverfahren um neue Beurteilung ergangene Entscheid (hier die Verfügung vom 19. Oktober 2016) aufgehoben und das Gesuch einer «erneuten Beurteilung» unterzogen wird, hat sie im Beschwerdeverfahren geltend zu machen, das Gericht habe zu Unrecht auf unentschuldigtes Fernbleiben geschlossen. Würde die Beschwerde gutgeheissen, fände eine neue Gesuchs- und Hauptverhandlung statt. Damit erhielte die verurteilte Person dann tatsächlich, wie der Beschwerdeführer einwendet, eine weitere Chance.