Würden alle Gesetze nur der Botschaft entsprechend ausgelegt, so könnte nicht mehr von einer Gewaltentrennung zwischen Legislative und Judikative gesprochen werden. Abgesehen davon äussere sich die Botschaft nicht zur Frage, welches Rechtsmittel oder welcher Rechtsbehelf bei einem erneuten, entschuldigten Fernbleiben ergriffen werden könne und müsse.