Ziel des Neubeurteilungsverfahrens nach einem Abwesenheitsentscheid ist es, dem Verurteilten die Möglichkeit zu geben, dem Gericht einen persönlichen Eindruck von seiner Person zu vermitteln und diesem so einen vollständigeren Eindruck der Angelegenheit zu ermöglichen und zu einem „besseren" Urteil zu verhelfen. Demgegenüber ist es nicht das Ziel des Neubeurteilungsverfahrens, dem in Abwesenheit Verurteilten ein Mittel in die Hand zu geben, mit welchem er nahezu beliebig den Eintritt der Rechtskraft des gegen ihn gefällten Urteils verzögern oder gar verhindern kann.