9. Auch eine teleologische Auslegung führt zu keinem anderen Ergebnis. Ziel des Neubeurteilungsverfahrens nach einem Abwesenheitsentscheid ist es, dem Verurteilten die Möglichkeit zu geben, dem Gericht einen persönlichen Eindruck von seiner Person zu vermitteln und diesem so einen vollständigeren Eindruck der Angelegenheit zu ermöglichen und zu einem „besseren" Urteil zu verhelfen.