Der durch das Nichtberücksichtigen entstandene Nachteil sei ein Vorteil für die angeschuldigten Polizisten, weshalb viele der noch immer im Raum stehenden Fragen nie eine Klärung erfahren würden. Da der Beschuldigte selber nicht vor Ort gewesen sei, stelle sich die Frage, wie oder durch wen er zu seinen Untersuchungsergebnissen gelangt sei.