Auch die darauf folgende «Razzia» sei völlig unverhältnismässig gewesen. Er habe dabei das Gespräch mit der Polizei auf einem Tonband aufgenommen, welches konfisziert worden sei. Der Beschuldigte sei in mehreren Schreiben auf diese Umstände hingewiesen worden, habe aber darauf verzichtet, die Tonbandaufnahme in seinen Untersuchungen zu verwenden und habe sich in seinen Antwortschreiben vom 11. Januar 2016 bzw. vom 8. April 2016 auch nicht dazu geäussert. Der Beschuldigte habe somit ein Beweismittel in Form der Tonbandaufnahme unterschlagen.