3. Die amtliche Entschädigung für das Beschwerdeverfahren wird am Ende des Verfahrens festgesetzt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschuldigen/Beschwerdeführer, a.v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Regionalen Zwangsmassnahmengericht Oberland, Gerichtspräsident G.________ (mit den Akten) - dem Leitenden Staatsanwalt C.________, Regionale Staatsanwaltschaft Oberland (mit den Akten) Mitzuteilen: - der Generalstaatsanwaltschaft